Steuerrecht/Erbschaftsteuer, Erbrecht und Vermögensnachfolge. Ein weites Feld, das ständig in Veränderung ist. Rechtsprechung, Gesetzesänderungen, Gestaltungsmöglichkeiten - in meinem Infoblog lesen Sie, was wichtig ist, was Sie beachten sollten und was sich aktuell bewegt:
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Sehr überraschend hat das BMF in seinem Schreiben vom 26.2.2021 die Nutzungsdauer von Computern und Hardware auf 1 Jahr verkürzt. Ab 1.1.2021 angeschaffte Hard- und Software kann mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden (d.h. nicht sofort, aber auf 2 Steuererklärungen); in Steuererklärungen ab 2021 kann auch für "alte" Abschreibungen die Nutzungsdauer auf 1 Jahr abgekürzt werden (= Abschreibung des Restbuchwerts).
Hier finden Sie einen ausführlichen Kommentar dazu in unserem WZK-Blog
Lesen Sie hier im Nachfolgeblog mehr zum Urteil vom 29.10.2019, zur Kaufpreisaufteilung und unseren kritischen Kommentar zu den einzelnen Themen (sowie Volltext des Urteils).
Für den BFH scheinbar eine recht einfache Entscheidung: Erben können ihr Privatvermögen gegenüber dem Finanzamt in Bezug auf die Erbschaftsteuer nicht schützen - sie haften unbeschränkt.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (ehemals: Oberfinanzdirektion) hat mit Verfügung vom 6.8.2015 (Aktenzeichen S 3700.2.1-11/2 St34) angeordnet, dass bis zur gesetzlichen Neuregelung keine verbindlichen Auskünfte mehr zu den Betriebsvermögensbefreiungen gegeben werden dürfen.
Den Antragstellern wird nahegelegt, dass etwaige Anträge noch (vor Ablehnung) zurückgenommen werden sollen. Diese Rücknahme spart auch einen Teil der Kosten.
Hintergrund: das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 17.12.2014 genau diese Regelungen als verfassungswidrig angesehen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung (spätestens 30.06.2016) will das Landesamt verbindliche Bescheide über diese Themen verhindern, da eine rückwirkend Änderung durch das neue Gesetz möglich ist.
Mehr Informationen zur Verfassungswidrigkeit hier:
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Hintergrundinfos und Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Vom BMF kam heute ein Neu-Entwurf der Körperschaftsteuerrichtlinien. Mit der neuen Version passt das Ministerium die Regelungen zur ertragsteuerliche Organschaft an die neue Gesetzeslage an (R
14.1 bis R 19 KStR 2015). Einige Richtlinienabschnitte wurden klargestellt (R 4.1, R 4.3, R 4.5, R 5.4, R 5.7, R 12 KStR 2015) und an eine geänderte Rechtslage angepasst (R 1.1, R 5.18., R 8.6, R
8.7, R 8.9, R 31.2 KStR 2015).
Hier geht es zum Download des Entwurfs auf unserer
Ressourcen-Seite.
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Einen Überblick über die Tätigkeit als Rechtsanwalt/Steuerberater in München für Bilanzierung und Steuererklärungen, Erbrecht, Erbschaftsteuer & Vermögensnachfolge sowie Gesellschaftsrecht (z.B. GmbH/UG) finden Sie hier.