Info-Blog "Steuern Recht Vermögen"


Eilmeldung: BMF verkürzt Nutzungsdauer von Computern und Software auf 1 Jahr

Sehr überraschend hat das BMF in seinem Schreiben vom 26.2.2021 die Nutzungsdauer von Computern und Hardware auf 1 Jahr verkürzt. Ab 1.1.2021 angeschaffte Hard- und Software kann mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden (d.h. nicht sofort, aber auf 2 Steuererklärungen); in Steuererklärungen ab 2021 kann auch für "alte" Abschreibungen die Nutzungsdauer auf 1 Jahr abgekürzt werden (= Abschreibung des Restbuchwerts).

 

Hier finden Sie einen ausführlichen Kommentar dazu in unserem WZK-Blog

 

Hier ist das (durchaus lesenswerte) BMF verlinkt

BFH vs. Grundstücksbewertung: Einkünfteermittlung bei VV-GbR und Kaufpreisaufteilung bei Immobilien-Kaufverträgen

Im Urteil vom 29.10.2019, IX R 38/17 (veröffentlicht 14.5.2020) äußert sich der BFH zur Erfassungstechnik (Ergänzungsrechnung) von Anschaffungskosten in der vermögensverwaltenden GbR (VV-GbR), zu einigen Details zur Abschreibung bei Haftungsübernahme sowie zum Thema "Kaufpreisaufteilung in Immobilien-Kaufverträgen".

 

Lesen Sie hier im Nachfolgeblog mehr zum Urteil vom 29.10.2019, zur Kaufpreisaufteilung und unseren kritischen Kommentar zu den einzelnen Themen (sowie Volltext des Urteils).

 

BFH bestätigt: Erben haften unbeschränkt für die ErbSt (BFH v. 4.6.2019, VII R 16/18)

Für den BFH scheinbar eine recht einfache Entscheidung: Erben können ihr Privatvermögen gegenüber dem Finanzamt in Bezug auf die Erbschaftsteuer nicht schützen - sie haften unbeschränkt.

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