Sehr überraschend hat das BMF in seinem Schreiben vom 26.2.2021 die Nutzungsdauer von Computern und Hardware auf 1 Jahr verkürzt. Ab 1.1.2021 angeschaffte Hard- und Software kann mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden (d.h. nicht sofort, aber auf 2 Steuererklärungen); in Steuererklärungen ab 2021 kann auch für "alte" Abschreibungen die Nutzungsdauer auf 1 Jahr abgekürzt werden (= Abschreibung des Restbuchwerts).
Hier finden Sie einen ausführlichen Kommentar dazu in unserem WZK-Blog
Lesen Sie hier im Nachfolgeblog mehr zum Urteil vom 29.10.2019, zur Kaufpreisaufteilung und unseren kritischen Kommentar zu den einzelnen Themen (sowie Volltext des Urteils).
Für den BFH scheinbar eine recht einfache Entscheidung: Erben können ihr Privatvermögen gegenüber dem Finanzamt in Bezug auf die Erbschaftsteuer nicht schützen - sie haften unbeschränkt.
Generationen verbinden, Vermögen sichern und Streit vermeiden. Wir unterstützen Sie bei allen Themen rund um Steuern & Recht für Unternehmen und Privatpersonen mit Schwerpunkten auf Bilanzierung und Steuererklärungen, Erbrecht, Erbschaftsteuer & Vermögensnachfolge sowie Gesellschaftsrecht (GmbH/UG, GmbH/UG & Co. KG, OHG, GbR, vermögensverwaltende (Familien-)Gesellschaften und Pools).
Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gern!
Einen Überblick über die Tätigkeit als Rechtsanwalt/Steuerberater in München für Bilanzierung und Steuererklärungen, Erbrecht, Erbschaftsteuer & Vermögensnachfolge sowie Gesellschaftsrecht (z.B. GmbH/UG) finden Sie hier.