BFH bestätigt: Erben haften unbeschränkt für die ErbSt (BFH v. 4.6.2019, VII R 16/18)

Für den BFH scheinbar eine recht einfache Entscheidung: Erben können ihr Privatvermögen gegenüber dem Finanzamt in Bezug auf die Erbschaftsteuer nicht schützen - sie haften unbeschränkt.