Lesen Sie hier im Nachfolgeblog mehr zum Urteil vom 29.10.2019, zur Kaufpreisaufteilung und unseren kritischen Kommentar zu den einzelnen Themen (sowie Volltext des Urteils).
Für den BFH scheinbar eine recht einfache Entscheidung: Erben können ihr Privatvermögen gegenüber dem Finanzamt in Bezug auf die Erbschaftsteuer nicht schützen - sie haften unbeschränkt.
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