Das Bayerische Landesamt für Steuern (ehemals: Oberfinanzdirektion) hat mit Verfügung vom 6.8.2015 (Aktenzeichen S 3700.2.1-11/2 St34) angeordnet, dass bis zur gesetzlichen Neuregelung keine verbindlichen Auskünfte mehr zu den Betriebsvermögensbefreiungen gegeben werden dürfen.
Den Antragstellern wird nahegelegt, dass etwaige Anträge noch (vor Ablehnung) zurückgenommen werden sollen. Diese Rücknahme spart auch einen Teil der Kosten.
Hintergrund: das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 17.12.2014 genau diese Regelungen als verfassungswidrig angesehen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung (spätestens 30.06.2016) will das Landesamt verbindliche Bescheide über diese Themen verhindern, da eine rückwirkend Änderung durch das neue Gesetz möglich ist.
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Hintergrundinfos und Urteil des Bundesverfassungsgerichts
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