Mit sog. gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder hat die Finanzverwaltung den Fall geregelt, dass bis 30.06.2016 keine neues Gesetz in Kraft tritt.
Danach bleibt das bisherige Recht bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber in vollem Umfang anwendbar, auch wenn die Frist des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung (30.06.2016) abläuft. Mehr Information hier im Beitrag.