Die Bundesregierung versucht, das Steuersystem bei den Grundlagen zu packen und anzupassen. Aufgrund der großen Breitenwirkung bei Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag reicht es aber nur für kleine Anpassungen. Ein kurzer Überblick über die aktuell geplanten Änderungen.
Es sind kleine Änderungen, die sich für den Staat natürlich aber trotzdem summieren:
Zwischen ca. 50 und 150 Euro pro Jahr will die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf auf die Grundfreibeträge, auf das Kindergeld und den Kinderfreibetrag drauflegen.
Neuregelung kommt in 2 Stufen: 1.1.2015 und 1.1.2016
Unten finden Sie eine Tabelle und den Link zum Gesetzesentwurf mit den Details der geplanten Neuregelung.
Hinweis: Bezüglich Kinderfreibetrag und Kindergeld wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch vom Finanzamt geprüft, welches von beiden günstiger ist. Bei höheren Steuersätzen
wirkt sich der Kinderfreibetrag meist steuerlich besser aus, sodass dieser berücksichtigt wird. Im Steuerbescheid wird dann das Kindergeld (wenn es ausgezahlt wurde) "zurückgeholt", so dass der
Bürger letztlich nur 1x profitiert.
Tabelle mit den wichtigsten Werten im Überblick
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Grundfreibetrag § 32a Abs. 1 EstG |
Kinderfreibetrag § 32 Abs. 6 EStG |
Kindergeld §66 Abs. 1 EStG |
Aktuell (VZ 2014) |
8.354 Euro |
2.184+1.320 = 3.504 Euro (Ehegatten: 7.008 Euro) |
1./2. Kind: 184 Euro 3. Kind: 190 Euro Ab 4. Kind: 215 Euro |
Geplant: ab 1.1.2015 |
8.472 Euro |
3.576 Euro (Ehegatten: 7.152 Euro) |
+ 48 Euro pro Kind/Jahr |
Geplant: ab 1.1.2016 |
8.652 Euro |
3.624 Euro (Ehegatten: 7.248 Euro) |
+ 24 Euro pro Kind/Jahr |
Gesetzesentwurf - Dokument der Bundesregierung
Hier geht es zum aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung