Checkliste: Was tun im Todesfall? Sterbeurkunde, Testament etc. - daran sollten Sie denken...

Todesfall - ein trauriges Ereignis. Dennoch gibt es einige Dinge, die zu regeln sind. Wir haben eine Checkliste zusammengestellt, was Sie tun müssen.

Kurz nach dem Todesfall

  • Soweit noch nicht geschehen: rufen Sie einen Arzt wegen Feststellung des Todes (Totenschein)
  • Benachrichtigen Sie Verwandte und enge Freunde
  • Suchen Sie sich Unterstützung zur Trauerbewältigung (z.B. Familie, Freunde, ansonsten auch überkonfessionell und gemeinnützig via www.telefonseelsorge.de oder kostenfrei 0800/111 0 111 bzw. 0800/111 0 222)
  • Soweit noch nicht geschehen: verschaffen Sie sich einen Überblick über vorhandene Dokumente und begehen Sie Räume des Verstorbenen (tun Sie das mindestens zu zweit wegen Zeugenstellung im Hinblick auf vorhandene Gegenstände etc.)
  • Sichern Sie dabei je nach Situation Räume, ggf. auch Anlagen (offene Türen/Fenster, Wasserkocher etc.)
  • Kümmern Sie sich um die Beerdigung - Bestattungsunternehmen / Termine Kirche etc. Falls ein Testament oder eine Bestattungsverfügung bekannt ist: handeln Sie danach (z.B. Feuerbestattung / Organspende gewünscht)

Einige Tage nach dem Todesfall

  • Sichten Sie möglichst alle Dokumente
  • Legen Sie bei sich einen neuen Ordner an - es kommt in kurzer Zeit viel neuer Schriftverkehr zusammen
  • Machen Sie Versicherungen ausfindig, die benachrichtigt werden müssen (z.B. Unfall-/Lebens-/Rentenversicherungen), ebenso Krankenkassen etc.
  • Kontaktieren Sie das Nachlassgericht. Wichtig: taucht ein Testament auf, muss dieses an das Nachlassgericht vor Ort abgegeben werden (gesetzliche Pflicht). Das Nachlassgericht meldet sich in der Regel schriftlich und eröffnet vorhandene Testamente.
  • Benachrichtigen Sie das Standesamt zur Ausstellung einer Sterbeurkunde
  • Benachrichtigen Sie Arbeitgeber und Vertragspartner
  • Organisation der Trauerfeier: Termine, Redner, Musik, Grabstelle, Blumenschmuck, Trauerbilder und Traueranzeigen  (übernimmt oft das Bestattungsunternehmen), Gaststätte

In den Wochen nach dem Todesfall

  • Prüfen Sie wenn möglich vorab: wer ist Erbe? Wer ist nur möglicherweise Erbe? Wird ein Erbschein gebraucht (gebührenpflichtig)? Wer beantragt einen Erbschein?
  • Der/die Erben sollten dann Kontakt mit Banken, Versicherungen etc. aufnehmen: Informationen über Kontostände abfragen, laufende nicht notwendige Versicherungen kündigen (z.B. Haftpflicht), Vermögenspositionen klären.
  • Kündigen Sie Abos, Telefonanschlüsse, Mietwohnung
  • Möglicherweise sind Sie verpflichtet, das Finanzamt über einen Erwerb aus dem Erbfall zu informieren, sog. Anzeigepflicht an das Finanzamt, vgl. § 30 ErbStG (trotz Nachlassgericht): lassen Sie sich ggf. beraten

 

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