Bundestag beschließt über den Regierungsentwurf mit Änderungen - knappe Frist zum 30.06.2016
Der Bundestag hat heute (24.6.2016) über den Regierungsentwurf zum neuen Erbschaftsteuergesetz beschlossen. Die Diskussion über die genauen Änderungen zog sich bisher sehr lange hin, da alle Möglichkeiten von einer "Totalrevision" bis zur "minimalinvasiven Lösung" dikutiert wurden. Naturgemäß bildeten sich die klassischen Lager, da es im Grunde (wieder) um die fundamentale Entscheidung geht, ob Vermögen einer Person erhalten bleiben soll oder ob es - letztlich - sozialisiert werden muss.
Ein kurzer Überblick über die Anpassungen des Bundestags (vgl. BT-Drs. 344/16, hier zum Download):
- Verzicht auf Lohnsummenregelung bei Betrieben bis 5 Arbeitnehmer (ab 5: Staffelung wie Regierungsentwurf)
- Investitionsklausel im Todesfall: rückwirkende Begünstigung von sog. Verwaltungsvermögen, wenn innerhalb von 2 Jahren in "echtes" Betriebsvermögen investiert wird