Harald Zankl berät Sie als Rechtsanwalt (Fachanwalt für Steuerrecht) und Steuerberater.

 

Zunächst Finanzbeamter in der Bayerischen Finanzverwaltung (Abschluss: Diplom-Finanzwirt (FH)), danach Jurastudium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Zulassung zum Rechtsanwalt und Steuerberater. Erfolgreicher Abschluss des theoretischen Fachanwaltslehrgangs zum Fachanwalt für Erbrecht.

 

Mehrjährige Tätigkeit im Bereich der steuerlichen Gestaltung und Beratung, u.a. bei den international führenden bzw. national tätigen Sozietäten Freshfields Bruckhaus Deringer sowie Richter & Partner (heute: BakerTilly).

 

Als Testamentsvollstrecker (DVEV) betreut er Nachlässe und Erben bei der Abwicklung von Erbfällen sowie in allen Erb- und Nachlassfragen und ist spezialisiert auf Nachfolgegestaltungen und Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen.

 

Seit mehreren Jahren kümmert er sich als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 (DEKRA) vor allem im Bereich Erbschaft-/Schenkungsteuer um optimierte steuerliche Grundstücksbewertungen, die Verkehrswertverhältnisse sowie ggf. um Gutachtenprüfungen.

 

Mitgliedschaften:

Beratungsfelder:

  • Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen ("Private Clients")
  • Gesellschaftsrecht, Bilanzierung und betriebliche Steuern
  • Unternehmens- und Vermögensnachfolge, Schenkungen
  • steueroptimierte Vermögensübergabe / Vermögensnachfolge, Asset Protection
  • Special: Erbschaftsteuer-/Schenkungsteuererklärungen
  • Testamentsentwürfe
  • Erbrecht, Erbstreit und Vertragsgestaltung
  • Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsreduzierung

RA/StB Harald Zankl wurde vom Handelsblatt ausgezeichnet als:

TOP-STEUERBERATER 2016-2023

im Bereich Erbschaft / Schenkung

Quelle: Handelsblatt 2/2016 und 3/2017  3/2018    4/2019 

4/2020  3/2021 3/2022   3/2023